Rentenversicherung
Fiktiver Arbeitsverdienst
Anlässlich der Finanzkrise haben bereits viele Betriebe die Kurzarbeit für ihre Beschäftigten angeordnet. Im Hinblick auf die spätere Rente ergeben sich bei der Kurzarbeit geringe Nachteile.
Fiktiver Arbeitslohn
Im Rahmen der Kurzarbeit bleibt es grds. bei der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung. Der gezahlte Kurzlohn unterliegt voll der Beitragspflicht. Daraus bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Neben dem Kurzlohn wird noch ein fiktives Arbeitsentgelt errechnet. Dieses beträgt 80 % des Differenzbetrages zwischen dem normalen Gehalt und dem gezahlten Kurzlohn. Aus dem fiktiv errechneten Arbeitsentgelt bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge ...
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.12.2008 mit Beschluss (Az. 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05) festgestellt, dass die erhobenen Abschläge von vorzeitig in Anspruch genommenen Renten nicht verfassungswidrig sind.
Eine lebenslange Kürzung der Rente verletzt nicht die Eigentumsgarantie und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In ihrer Begründung kommen die Richter zu der Auffassung, dass die Berücksichtigung von Abschlägen zur Finanzierung der Rentenkassen ...
Weiterlesen: Bundesverfassungsgericht bestätigt Abschläge für Frührentner
Der Schätzerkreis der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren nicht steigen wird. Die Bundesbürger, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben offenbar eine Planungssicherheit bis 2011. Nachdem die Einnahmen in den nächsten Jahren sogar steigen werden, bleibt es beim Beitragssatz in Höhe von 19,9 %.
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