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Beitragsnachweise
Beitragsnachweise

Änderungen ab 01.01.2014

Die „Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Ermittlung von Beitragsnachweisen“ wurden geändert und sind ab dem 01.01.2014 in der neuen Fassung gültig.
Für die Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie zwei Tage vor der Fälligkeit von Beiträgen für jeden Abrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis per Datenübertragung erstellen müssen.

Gemeinsame Grundsätze

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt letztendlich die durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erarbeiteten und in gemeinsamen Grundsätzen festgelegten Richtlinien für den Aufbau der Datensätze zur Übermittlung von Beitragsnachweisen. Die Gemeinsamen Grundssätze sind bereits ab 02.05.2013 ...

Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeit von Beitragsnachweisen 2014

Jahresmeldung
Jahresmeldung

Stichtag 15.02.2014

Im neuen Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG), das am 24.10.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden ist, wurde neben anderen Änderungen auch die Frist zur Abgabe von Jahresmeldungen vorverlegt. Bis spätestens 15.Februar des Folgejahres sind zukünftig die Jahresmeldungen durch die Arbeitgeber vorzulegen.

Die Jahresmeldung für das Jahr 2013 muss also spätestens am 15.02.2014 der Kasse vorliegen.

Mit der Jahresmeldung werden ...

Weiterlesen: Vorverlegte Abgabetermine für Jahresmeldungen

Studenten
Studenten

Studenten

Vor kurzem hat wieder ein neues Semester begonnen. Dies wirft für die neuen Studenten jede Menge Fragen und Problemen auf. Ganz speziell und interessant ist mit Sicherheit die Frage wie man während des Studiums versichert ist.

Für Studierende die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind besteht in Deutschland grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht kommt allerdings bei Gasthörern und ...

Weiterlesen: Studium und Sozialversicherung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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