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Zusatzbeitrag

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag bei 0,9 %

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen wird sich im Vergleich zum Jahr 2014 nicht verändern. Er beträgt auch im Jahr 2015 0,9 Prozent.

Wie im Bundesanzeiger in diesen Tagen veröffentlicht wurde, können sich die gesetzlich Versicherten auch nächstes Jahr auf eine Beitragsstabilität bei den gesetzlichen Krankenkassen verlassen. Der von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Sonderbeitrag belief sich im Jahr 2014 auf 0,9 Prozent. Er berechnet sich aus der Differenz der mutmaßlichen Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr. Diese belaufen sich auf ca. 11 Milliarden Euro, wobei die Finanz-Reserven unberücksichtigt bleiben. Der berechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt also 0,9 Prozent und ist somit 2015 genau so hoch wie im Jahr 2014. Ob nun einzelne Kassen einen individuell höheren Zusatzbeitrag verlangen wird von dieser Kasse selbst festgelegt und richtet sich nach deren vorhandenen Finanz-Reserven sowie ihrer Wirtschaftlichkeit. Der jeweilige Zusatzbeitrag kann aber auch nach unten abweichen. Hierzu haben im Vorfeld bereits ca. 20 Kassen öffentlich bekanntgegeben einen Zusatzbeitrag unter 0,9 Prozent verlangen zu wollen um damit ihre Mitglieder zu entlasten.

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte hierzu erklärt, dass „der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen ist, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung.
Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten."

Die Kalkulation und Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages erfolgte aufgrund der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Schätzerkreis geht bei seiner Prognose von Einnahmen in Höhe von rund 198,3 Milliarden aus und stellt diesen, voraussichtliche Ausgaben bei den Krankenkassen in Höhe von 209,5 Milliarden gegenüber. Bei der Berechnung finden gut 16 Milliarden Finanz-Reserven der Krankenkassen keine Berücksichtigung. Diese Finanz-Reserven ermöglichen den Krankenkassen eine gewisse Planungsfreiheit bei der Gestaltung ihres individuellen Zusatzbeitrages.

Krankenkasse legt Zusatzbeitrag fest

Anstelle eines festgelegten Sonderbeitrages von 0,9 Prozent, der durch alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu entrichten ist, besteht für jede Kasse zukünftig die Möglichkeit den Zusatzbeitrag speziell für ihre Mitglieder festzulegen. Diese Möglichkeit wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) geschaffen, das am 01.01.2015 in Kraft tritt. Die Krankenkassen können sich bei der Festlegung ihres individuellen Zusatzbeitrages dabei an dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientieren, der somit auch einer gewissen Transparenz für die Mitglieder der GKV dient.

Zukünftig müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder vorab mit einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages und eine Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeiträgen aller Krankenkassen hinweisen, wenn sie beabsichtigen eine Zusatzbeitrag erstmalig zu erheben oder einen bestehenden zu erhöhen. Dies schreibt das GKV-FQWG ab 01.01.2015 zwingend vor. Übersteigt ein individueller Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, so muss die Krankenkasse ihr Mitglied ausdrücklich auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Zusatzbeitrag oder zum neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) haben, steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein & Partner jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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