Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Studentenbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung
Bedingt durch die Erhöhung des Beitragssatzes zum 01.07.2008 in der gesetzlichen Pflegeversicherung (1,95 % und für kinderlose 2,2 %) haben sich auch die Beiträge der versicherungspflichtigen Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geändert.
Ab dem Wintersemester 2008/2009 müssen Studenten folgende Beiträge entrichten:
-Krankenversicherung: 54,78 €
-Pflegeversicherung: 9,98 € und für kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres 11,26 €.
Was noch wichtig ist
Neben den Studenten gelten die o.g. Beiträge auch für Praktikanten, Azubis des 2. Bildungsweges und für Beschäftigte die eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt ausüben. Der ...
Weiterlesen: Beiträge für Studenten im Wintersemester 2008/2009
Kurzfristige Beschäftigung
Die Sommerferien sind neben der Erholung von der Schule auch dazu gut geeignet, in dem sich die Schüler durch sog. Ferienjobs ihre finanzielle Kasse aufbessern wollen.
Es stellt sich dabei die Frage, ob diese Jobs auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen und aus dem erzielten Arbeitsentgelt auch Beiträge zu zahlen sind. Grundsätzlich werden die Schüler während der Ausübung dieser Jobs behandelt wie Arbeitnehmer und es sind Beiträge zu zahlen ...
Gut versichert sein
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland nur eingeschränkt. Kosten werden grundsätzlich nur innerhalb der europäischen Union (EU) übernommen. Auch vom Arzt höher abgerechnete Behandlungskosten als in Deutschland üblich angefallen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. S. hierzu „Krankenbehandlung im Ausland“ Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung zu ...
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