Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Nachfolgend erhalten sie einen Überblick über die wichtigsten Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2009
Beitragssätze
Krankenversicherung:
allgemeiner Beitragssatz 15,5 % (0,9 % Sonderbeitrag enthalten)
ermäßigter Beitragssatz: 14,9 € (0,9 % Sonderbeitrag enthalten)
Anm.: Ab 01.01.2009 gilt für alle Krankenkassen ein bundeseinheitlicher Beitragssatz
Pflegeversicherung:
1,95 % zzgl. 0,25 % bei Kinderlosen
Rentenversicherung:
19,9 %
Arbeitslosenversicherung:
Voraussichtlich 2,8 %
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
48.600,-- € jährlich
4.050,-- € monatlich
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranke- und Pflegeversicherung
Anm.: Gilt für Arbeitnehmer, bei ...
Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am Wochenende von der großen Koalition beschlossen. Ab dem 01.01.2009 beträgt dieser 15,5 Prozent. Darin enthalten ist der 0,9 %ige Sonderbeitragsaufschlag, den der Versicherte alleine zur Finanzierung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen hat. Im Gegenzug werden die Versicherten bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen entlastet. Der Beitrag soll von derzeit 3,3 % auf 2,8 % ...
Weiterlesen: 15,5 Prozent Krankenkassenbeitrag ab 01.01.2009
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