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Experten hatten es mit der Einführung des Gesundheitsfonds bereits vorausgesagt. Jetzt droht für mehrere Millionen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag. Zu dieser Auffassung ist die oberste Aufsichtsbehörde der Kassen, das Bundesversicherungsamt (BVA), gekommen. Es geht dabei um die Mitglieder von mehr als 15 Krankenkassen, bei denen die aus dem Gesundheitsfonds ausgeschütteten Beiträge nicht mehr zur Finanzierung ihrer Leistungsausgaben ausreichen.
Der Zusatzbeitrag beträgt max. 1 % des erzielten und beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Beitrag ist vom Versicherten alleine zu tragen. Eine Beteiligung der Arbeitgeber scheidet aus.

Sonderkündigungsrecht

Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag erheben müssen ...

Weiterlesen: Zusatzbeiträge ab Mitte Juli 2009

Studentenbeitrag ab 01.07.2009

Zum 01.07.2009 werden wieder die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Versicherungspflicht unterliegenden Studenten angepasst. Hiervon betroffen ist auch der Personenkreis der Praktikanten, Azubis des zweiten Bildungsweges und Beschäftigte in der Ausbildung ohne Arbeitsentgelt.

Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Krankenversicherung monatlich 53,40 €
Pflegeversicherung monatlich 9,98 € (nach Vollendung des 23. Lebensjahres und kinderlos ...

Weiterlesen: Beitrag für Studenten im Sommersemester 2009

Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland wurde am 05.03.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Senkung der Kassenbeiträge zum 01.07.2009. Danach wird der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 % auf 14,9 % und der ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14,9 % auf 14,3 % abgesenkt. Über die Hintergründe dieser Beitragssatzsenkung wird auf den Artikel Konjunkturpaket II senkt Kassenbeiträge ab 01.07.2009 ...

Weiterlesen: Senkung der Kassenbeiträge zum 01.07.2009

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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