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Kurzfristige Beschäftigung
Die Sommerferien sind neben der Erholung von der Schule auch dazu gut geeignet, in dem sich die Schüler durch sog. Ferienjobs ihre finanzielle Kasse aufbessern wollen.
Es stellt sich dabei die Frage, ob diese Jobs auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen und aus dem erzielten Arbeitsentgelt auch Beiträge zu zahlen sind. Grundsätzlich werden die Schüler während der Ausübung dieser Jobs behandelt wie Arbeitnehmer und es sind Beiträge zu zahlen. Wird die Tätigkeit aber nur während der Sommerferien ausgeübt handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, die nicht Sozialversicherungspflichtig ist. Beiträge sind dann nicht zu zahlen.
Die Höhe der Einkünfte spielt dabei keine Rolle.
Zwei Monate oder ...
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Gut versichert sein
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland nur eingeschränkt. Kosten werden grundsätzlich nur innerhalb der europäischen Union (EU) übernommen. Auch vom Arzt höher abgerechnete Behandlungskosten als in Deutschland üblich angefallen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. S. hierzu „Krankenbehandlung im Ausland“ Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung zu empfehlen.
Krankenkassen zahlen ...
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Gleichbehandlung wie Vollzeitbeschäftigte
Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeiteschäftigte und profitieren darüber hinaus noch von besonderen Bestimmungen. Dies gilt unabhängig davon, ob Minijobber in einem privaten Haushalt, einem Kleinbetrieb oder Unternehmen angestellt sind.
Vertragliche und gesetzliche Regelungen
6,7 Millionen Menschen sind als Mini- bzw. Midijobber beschäftigt und verdienen monatlich zwischen 400€ und 800€. Das Nachweisgesetz sieht vor, dass auch für solche ...
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