Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Allgemeiner Beitragssatz ist maßgebend
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.11.2008 Az. B 12 KR 7/08 R darüber entschieden, dass für Versorgungsbezüge der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebend ist. D.h. aus diesem Einkommen muss der volle Kassenbeitrag entrichtet werden.
Zum Fall
Ein freiwilliges Mitglied war bei der beklagten Krankenkasse versichert gewesen. Neben seiner gesetzlichen Rente bezog er als früherer Beamter noch Versorgungsbezüge. Diese wurden ihm in Höhe von ca. 2.950 € ab Dezember 2003 gewährt.
Seine Krankenkasse teilte ihm daraufhin mit, dass ab dem Januar 2004 aus dem Versorgungsbezug der volle allgemeine Beitragssatz der Kasse relevant sei. Bedingt durch das ...
Am 12.01.2009 haben sich die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD auf ein weiteres Konjunkturpakt zur Bewältigung der Finanzkrise geeinigt. Interessant dabei ist, dass neben einigen anderen Entlastungen die Beiträge ab 01.07.2009 zur gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell 15,5 % auf 14,9 % abgesenkt werden. Von dieser Beitragssenkung profitieren neben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch alle Rentner.
Eine spürbarere Entlastung wäre es gewesen, wenn der von allen ...
Weiterlesen: Konjunkturpaket II senkt Kassenbeiträge ab 01.07.2009
Bisher galt der allgemeine Beitragssatz
Bis zum 31.12.2008 zahlen die Rentner aus dem allgemeinen Beitragssatz ihrer zuständigen Krankenkasse die Beiträge zur Krankenversicherung. Zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds eingeführt.
Die Besonderheit des Gesundheitsfonds ist, dass dann alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz erheben. Vom Gesetzgeber wurde dieser auf 15,5 % festgesetzt. Darin enthalten ist der ...
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