Bundesverfassungsgericht gibt Gesetzgeber Recht
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Auszahlung einer Direktlebensversicherung weiterhin krankenversicherungs- und pflegeversicherungspflichtig sind (Az. 1 BvR 1924/07).
Das Gericht teilte mit, dass die im Jahre 2004 in Kraft getretene Neuregelung zur Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen nicht verfasswidrig ist. Denn bis zum Jahresende 2003 waren nur Direktlebensversicherungen beitragspflichtig, wenn diese monatlich ausgezahlt wurden. Eine einmalige Auszahlung war dagegen beitragsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung gewesen.
Beitragspflicht ist rechtens
Die Richter teilten in ihrer Urteilsbegründung mit, dass Direktlebensversicherungen auch als Form der betrieblichen Altersvorsorge anzusehen sind. Eine einmalige Zahlung ist somit nicht anders zu bewerten, als eine laufende bzw. monatliche Rentenzahlung. Es ist nur die Auszahlungsform unterschiedlich, aber nicht die Art.
Hilfe durch Rentenberater
Die unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater unterstützen Sie bei Problemen oder Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.
Beratung durch Finanzdienstleister und Versicherungsmakler
Die private Altersvorsorge wird in Zukunft immer mehr ein Bedeutung gewinnen. Damit Sie die richtige Vorsorgestrategie treffen, stehen Ihnen ebenfalls unabhängige und kompetente Finanzdienstleister und Versicherungsmakler zur Verfügung.