Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Allgemeines zur Familienversicherung
Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Diese richten sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder und werden von ihnen sowie den Arbeitgebern aufgebracht. Für versicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben. Für den begünstigten Personenkreis begründet sie einen eigenständigen Versicherungsschutz, aus dem heraus Leistungsansprüche unabhängig vom ...
Weiterlesen: Kostenlose Familienversicherung bei Abfindung möglich
Mieteinnahmen werden angerechnet
Das Sozialgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 03.06.2008 Az. S 7 KR 2483/07 entschieden, dass Ehepartner die über gemeinsame Mieteinnahmen verfügen, diese je zur Hälfte für den jeweiligen Partner angerechnet werden. Dies kann dann von Bedeutung sein, wenn es um die Frage der kostenlosen bzw. beitragsfreien Familienversicherung eines Ehegatten geht.
Zum Fall
Aus der Vermietung mehrerer Häuser erzielte das Ehepaar Mieteinnahmen von mehrmals 16.000 ...
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