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Deutliche Beitragssatzerhöhung bis zum 01.01.2009

Was mit Einführung der letzten Gesundheitsreform von vielen Experten befürchtet wurde tritt jetzt ein. Nach einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft werden viele der knapp 220 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze bis zum 01.01.2009 erhöhen.
Grund hierfür ist ein massiver Anstieg der Leistungsausgaben und der neu zum 01.01.2009 geschaffene Gesundheitsfonds.

Einführung Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds verlangt der Gesetzgeber einen einheitlichen Beitragssatz, der dann bei allen Krankenkassen gleich ist. Alle Beitragseinnahmen werden dann in den Gesundheitsfonds der Krankenkassen eingezahlt. Aus diesem Fonds werden dann nach einem ...

Weiterlesen: Krankenkassen erhöhen massiv die Beiträge

fester Abgabetermin für Arbeitgeber

Am 01.01.2008 tritt zum größten Teil das Sozialversicherungsänderungsgesetz in Kraft. Dadurch ergibt sich beim Abgabetermin der Beitragsnachweise eine wichtige Änderung, die insbesondere für Arbeitgeber gilt.

Was ändert sich?

Die Einreichungsfrist für die Beitragsnachweise war bisher in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Diese individuelle Verfahrensweise entfällt zum 31.12.2007. Ab dem 01.01.2008 müssen die Beitragsnachweise vom ...

Weiterlesen: Beitragsnachweis

Beurteilung der Beitragspflicht

Seit Januar 2007 ist die sog. Pendlerpauschale für den Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzbar.
Nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 23.08.2007 (AZ: VI B 42/07) seine Bedenken gegen diese Regelung angemeldet hatte, wird im Jahr 2008 das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
Auf Grund dieser Entwicklung hat das Bundesministerium für Finanzen am 04.10.2007 (AZ: IV A 4 – ...

Weiterlesen: Fahrkostenzuschüsse des Arbeitgebers

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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