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Rollstuhl
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Drei Wochen-Frist

Eine beantragte Leistung gilt nach dem Gesetz ohne weitere Prüfung als genehmigt, wenn darüber nicht innerhalb von drei Wochen entschieden wurde.
Das Sozialgericht (SG) Dessauch-Roßlau hat in seinem Urteil vom 18.12.2013, Az. S 21 KR 282/13, festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen laut Gesetz verpflichtet sind, über beantragte Versorgungsleistungen innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Wenn innerhalb dieser Frist weder eine Entscheidung noch eine Begründung über die Hinderungsgründe gegenüber dem Antragsteller erfolgt, so ist die beantragte Leistung als genehmigt zu betrachten.

Keine Entscheidung – Keine Zwischennachricht

Zu entscheiden hatte das Gericht weil ein gesetzlich Krankenversicherter mit ...

Weiterlesen: Genehmigung der Leistung bei Untätigkeit der Krankenkasse

Medikamente
Medikamente

Gesetzliche Krankenkassen müssen zahlen

Der gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) hat am 20.02.2014 entschieden, dass Medikamente die der Reduzierung des Alkoholkonsums dienen, künftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Diese Entscheidung muss nun noch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Genehmigung vorgelegt werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt dieser Beschluss in Kraft und wird dann auch im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Künftig können dann ...

Weiterlesen: Medikamente bei Alkoholismus demnächst verordnungsfähig

Präventionskurs
Präventionskurs

Erleichterung für fast 50 Millionen Versicherte

Fast alle Krankenkassen wollen durch die Einführung einer gemeinsamen Datenbank die Anerkennung und damit auch die Zugänglichkeit zu passenden Angeboten bei Präventionskursen für ca. 47 Millionen Versicherte erleichtern.

Die gemeinsame Datenbank für Präventionskurse wurde durch die Initiative von insgesamt 119 gesetzlichen Krankenkassen ins Leben gerufen, die dadurch ihren mehr als 47 Millionen Versicherten die Suche im Internet nach ...

Weiterlesen: Präventionskurse der Krankenkasse in zentraler Datenbank

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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