Gesetzliche Krankenkassen müssen zahlen
Der gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) hat am 20.02.2014 entschieden, dass Medikamente die der Reduzierung des Alkoholkonsums dienen, künftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Diese Entscheidung muss nun noch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Genehmigung vorgelegt werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt dieser Beschluss in Kraft und wird dann auch im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Künftig können dann Arzneimittel zur Reduzierung des Alkoholkonsums ärztlich verordnet werden, wenn die aktuelle Verfügbarkeit eines Therapieplatzes nicht gegeben ist. Das heißt, wenn derzeit nicht die Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation besteht, kann der Arzt Medikamente die eine Verringerung der Trinkmenge bewirken zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen und zwar grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist es sogar möglich, die Medikamente für weitere drei Monate zu verordnen. Eine Vorraussetzung für die Verordnung von entsprechenden Medikamenten ist, dass die medikamentöse Therapie von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wird, die einen Nachweis bei der Behandlung von alkoholabhängigen Menschen führen können.
Absolute Abstinenz ist hier erklärtes Ziel
Als Hauptziel bei der Behandlung von Alkoholabhängigkeit muss immer die völlige Abstinenz gesehen werden, wobei hier die Behandlung sowohl als medizinische Rehabilitation als auch auf dem Gebiet der Selbsthilfe zu sehen ist. Für die Betroffenen ist es immer schwierig ohne entsprechende Hilfe abstinent zu bleiben, weshalb zukünftig eine medikamentöse Therapie hier dem Erkrankten helfen kann alkoholfrei zu bleiben oder seinen Alkoholkonsum zu reduzieren, wenn aktuell kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Zwingende Vorraussetzung für die Durchführung einer medikamentösen Therapie ist aber immer eine absolute Bereitschaft der Patientin oder des Patienten zur Abstinenz. Obwohl ein eindeutiger Beschluss zur Verordnungsfähigkeit dieser Medikamente erfolgte, hält der G-BA bei Alkoholkrankheiten die Abstinenztherapie im Vergleich zur Trinkmengenreduzierung für die geeignetere Therapieform.
Fakten
1,3 Millionen Menschen in Deutschland betrachtet man als alkoholabhängig.
9,5 Millionen Menschen nehmen in einer gesundheitsgefährdenden Menge zu sich.
74.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Folgen von Alkoholmissbrauch.
Zehn Milliarden Euro müssen jährlich durch die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung von erkrankten Menschen aufgebracht werden.
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