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Hörgerät

Schwerhörige besser versorgt

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat Anfang Juli 2013 entschieden, die Festbeträge für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten ab dem 01.11.2013 um fast das Doppelte zu steigern und die Leistungsanforderungen an Hörgeräte drastisch zu erhöhen.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer führte zu diesen Änderungen aus, dass "eine umfangreiche Marktanalyse und intensive Gespräche mit den Herstellern und Betroffenenvertretern gezeigt haben, dass dieser Schritt für die angemessene Versorgung Schwerhöriger notwendig ist. Mit dem neuen Festbetrag wird die Versorgung der Betroffenen wesentlich verbessert."

So wird in Zukunft für schwerhörige Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Versorgung  mit Hörhilfen ein Festbetrag von 784,94 Euro angesetzt. Hier ist aber auch zu beachten, dass die Ausgaben für eine entsprechende Nachsorge gesondert bezahlt werden und nicht wie bisher im Festbetrag enthalten sind. Für die Nachsorge kommt der zurzeit noch gültige Festbetrag von 421,28 Euro zum Ansatz, wobei alle genannten Beträge inklusive MwSt. zu verstehen sind.

Bereits zum 01.03.2013 hatte der GKV-Spitzenverband einen neuen Festbetrag für erwachsene Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit festgesetzt. Dieser Festbetrag beläuft sich auf 841,94 Euro, die Nachsorgeleistungen können auch hier gesondert abgerechnet werden.

Grundvoraussetzunge für eine sachgerechte Versorgung mit Hörhilfen nach dem neuesten Stand der Technik sind zukünftig die folgenden technischen Eigenschaften.

- Das Hörgerät muss über entsprechende Digitaltechnik verfügen und digital programmierbar sein,

- es muss mehrkanalig ausgerüstet sein, das heißt es muss über mindestens 4 Kanäle arbeiten,

- es muss über eine Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung verfügen

- es muss über mindestens drei spezielle Hörprogramme verfügen und

- es muss über eine Verstärkerleistung von mindestens 75 Dezibel verfügen.

Deutlicher Kostenanstieg

Die Erhöhung der Festbeträge und der zusätzlichen Nachsorgefinanzierung bringt aber für die gesetzlichen Krankenkassen einen immensen Anstieg der jährlichen Gesamtausgaben mit sich. So ergibt sich bei einer groben Schätzung ein Mehraufwands von knapp einer Milliarde Euro, wenn man von ca. 550.000 zu versorgenden Versicherten ausgeht. Dass man hierbei nur von einer Schätzung reden kann ist damit zu begründen, dass einzelne Kassen mit den Herstellern günstigere Preise aushandeln werden und sich deshalb die Kosten nicht genau veranschlagen lasen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Versicherte, die aus medizinischen Gründen eine Hörhilfe benötigen, die Kosten hierfür in Höhe eines bestimmten Festbetrages, welcher die maximale Zahlung der Kasse festlegt. Die Versorgung des Versicherten muss dabei durch die entsprechenden Vertragspartner ohne Zuzahlung, also ohne Eigenleistung des Versicherten über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus, sichergestellt werden. Für die Versicherten ist es deshalb wichtig beim Hörgeräteakustiker darauf zu achten und auch danach zu fragen, dass sie mit einem zuzahlungsfreien Produkt versorgt werden, empfiehlt der GKV-Spitzenverband.

Sollten Sie hinsichtlich der neuen Festbetragsregelungen für Hörhilfen noch weitere Fragen haben oder bestehen anderweitige Fragen zu Leistungsansprüchen gegenüber Ihrer Krankenkasse, steht ihnen die Rentenberatung Kleinlein & Partner jederzeit gerne und kompetent zur Verfügung.

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