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Rehaklinik
Rehaklinik

Achtung bei Auswahl der Klinik

Ganz oder gar nicht. So ist die Kostenbeteiligung bei den gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Rine Kostenbeteiligung an Mehrkosten für stationäre Einrichtungen ist nicht zulässig. Der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse entfällt vollständig, wenn eine selbst gewählte Klinik oder Einrichtung teuerer ist als die von der Kasse vorgegebene. Es kann also auch nicht der Anteil für eine „Kassenklinik“ gezahlt werden.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun am 07.05.2013 zu diesem Sachverhalt in zwei Fällen entschieden. Wenn durch einen Versicherten für seine stationäre Behandlung eine andere Klinik gewählt wird, als durch seine Kasse vorgegeben wurde, so hat er selbst dann keinen ...

Weiterlesen: Krankenkasse darf Rehaklinik bestimmen

Tandem
Tandem

Kein Hilfsmittel im Sinne der GKV

Der Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein herkömmliches Tandem durch seine gesetzliche Krankenkasse, wurde einem Kläger aus Mainz durch das dortige Sozialgericht abgelehnt. Da der Patient an einer spastischen Tetraparese leidet, wurde ihm von seinem behandelnden Arzt zum Training von Bewegungsabläufen, der Verbesserung von physiologischen Bewegungsmustern und zur Tonusregulation ein spezielles Tandem verordnet. Bei diesem Tandem ist der vordere Teil ...

Weiterlesen: Tandem ist von der Krankenkasse abzulehnen

Antibabypille
Antibabypille

Kostenübernahme nur bis zu einem bestimmten Alter

Empfängnisverhütende Mittel, wie z.B. die Pille, müssen von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden. Das Sozialgesetzbuch fünfter Teil (SGB V) regelt dies im Paragraphen 24 a. Hier ist aber auch vorgeschrieben, dass Anspruch auf die Übernahme von solchen Mitteln nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr besteht. Von dieser Regelung soll es nach Ansicht des Hessischen ...

Weiterlesen: Pille nur für Frauen bis 20

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