Leistungen Krankenversicherung
Keine entstellende Wirkung
Die Versorgung eines älteren Mannes mit einer Perücke kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 22.04.2015 (AZ: B 3 KR 2/14 R) fest.
Voraussetzung für die Übernahme eines Hilfsmittels durch die gesetzliche Krankenversicherung im Sinne des § 33 Absatz 1 SGB V ist das Vorliegen einer Behinderung oder Krankheit.
Das BSG war bei seiner Entscheidung jedoch der Auffassung, dass der normale charakteristische Verlust des männlichen Kopfhaares besonders in fortgeschrittenem Alter nicht zu diesen Voraussetzungen zu zählen ist. Anders wäre es zu beurteilen wenn ein darüber hinausgehender Haarverlust bei einem jungen Mann vorliegt, der ...
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E-Bike ist Alltagsgegenstand
In der aktuellen Rechtsprechung lautet der allgemeine Grundsatz für das Grundbedürfnis auf Fortbewegung bei Gehbehinderten, dass im Nahbereich ein Selbstfahrerrollstuhl völlig ausreichend ist. E-Bikes werden als Alltagsgegenstände angesehen. Außerdem fällt die Vergrößerung des Aktionsradius der Behinderten durch ein Fahrrad keinesfalls in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Durch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wurde ...
BSG-Urteile zur künstlichen Befruchtung und zur Präimplantationsdiagnostik
Unverheiratete Paare haben auch in Zukunft keinen Anspruch auf Bezuschussung der Kosten einer künstlichen Befruchtung durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18.11.2014 erklärt und damit die Satzungsregelung einer Krankenkasse für ungültig erklärt, die über Zuschüsse die künstliche Befruchtung auch bei unverheirateten Paaren übernehmen wollte (BSG-Urteil vom ...
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