Leistungen Krankenversicherung

Liposuktion bei Lipödem bietet Potential als Behandlungsalternative
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht in der Liposuktion bei Lipödem zumindest ein gewisses Potential als verbindlich notwendige Behandlungsmethode. Ob diese Operation in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden kann, ist aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Feststellungen und ...
Weiterlesen: Die Liposuktion (Fettabsaugung) wird evtl. zur Krankenkassenleistung

Verfassungsgerechter Leistungsanspruch im absoluten Notfall
Gesetzliche Krankenkassen müssen Leistungen im individuellen Notfall auch dann gewähren, wenn diese dem Grunde nach nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Zu dieser Entscheidung ist erneut und zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.05.2017, 1 BvR 452/17, gekommen.
Ein solcher Anspruch ist dann möglich, wenn eine seltene und individuelle Notlage des Versicherten ...
Weiterlesen: Versorgungsansprüche außerhalb des Leistungskatalogs der GKV möglich

Sehhilfen werden erstattet
Mit dem am 11.04.2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde die Anspruchsgrundlage für Sehhilfen neu gefasst und in § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V geregelt. Demnach haben Versicherte im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen wieder einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Denn seit dem Jahr 2004 wurde die anteilige Kostenbeteiligung der Krankenkassen zu den Sehhilfen abgeschafft bzw. nur in ...
Weiterlesen: Brillen werden wieder von Krankenkassen übernommen
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