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Brille

Sehhilfen werden erstattet

Mit dem am 11.04.2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde die Anspruchsgrundlage für Sehhilfen neu gefasst und in § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V geregelt. Demnach haben Versicherte im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen wieder einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Denn seit dem Jahr 2004 wurde die anteilige Kostenbeteiligung der Krankenkassen zu den Sehhilfen abgeschafft bzw. nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z.B. nahezu vollständige Erblindung) befürwortet

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Zur Prüfung der Frage ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Versorgung mit einer Brille oder Kontaktlinsen erfüllt sind ...

Weiterlesen: Brillen werden wieder von Krankenkassen übernommen

Cannabis

Neuregelung bei der Cannabisversorgung

Am 09.03.2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten. Über das Gesetzesvorhaben wurde auf dieser Seite schon darüber informiert (s. Artikel Cannabis evtl. auf Kassenrezept). Damit soll Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen nach entsprechender Indikationsstellung und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden, diese Arzneimittel, vorrangig mit dem Wirkstoff Dronabinol oder ...

Weiterlesen: Krankenkassen übernehmen Cannabis

Heilmittel

Neuregelungen nicht nur im Heil- und Hilfsmittelbereich

Das neue HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist zum 10.04.2017 in Kraft getreten. Die beschlossenen Neuerungen betreffen jedoch nicht nur, wie der Name vermuten lässt, die Leistungsbereiche der Heil- und Hilfsmittel, es gibt auch umfangreiche Änderungen in den Bereichen Krankengeld, Datenschutz, der Beitragsbemessung und Beitragseinstufung von Selbständigen, sowie auch im ...

Weiterlesen: Neues Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz beschlossen

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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