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Ausschluss der künstlichen Beffruchtung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (B 1 A 1/14) festgelegt, dass für Krankenkassen keine Möglichkeit besteht, ihren Leistungskatalog auszuweiten und die Kosten für eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren zu übernehmen. Die Richter waren eindeutig der Auffassung dass durch die Kassensatzung nichts geregelt werden darf, was nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) entspricht. Außerdem wird sich der Gesetzgeber, bei der Festlegung der Vorschriften zur Kostenübernahme bei einer künstlichen Befruchtung darauf berufen können, dass eine Ehe hinsichtlich stärkerer Belastbarkeit der Partnerschaft sowie besserer ...
Weiterlesen: Künstliche Befruchtung wird nicht bei unverheirateten Paaren übernommen
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Keine entstellende Wirkung
Die Versorgung eines älteren Mannes mit einer Perücke kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 22.04.2015 (AZ: B 3 KR 2/14 R) fest.
Voraussetzung für die Übernahme eines Hilfsmittels durch die gesetzliche Krankenversicherung im Sinne des § 33 Absatz 1 SGB V ist das Vorliegen einer Behinderung oder Krankheit.
Das BSG war bei seiner Entscheidung jedoch der Auffassung, dass der normale ...
Weiterlesen: Perücke für älteren Mann ist keine Kassenleistung
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E-Bike ist Alltagsgegenstand
In der aktuellen Rechtsprechung lautet der allgemeine Grundsatz für das Grundbedürfnis auf Fortbewegung bei Gehbehinderten, dass im Nahbereich ein Selbstfahrerrollstuhl völlig ausreichend ist. E-Bikes werden als Alltagsgegenstände angesehen. Außerdem fällt die Vergrößerung des Aktionsradius der Behinderten durch ein Fahrrad keinesfalls in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Durch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wurde in einem ...
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