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Rentner die steuerpflichtig sind, müssen beim Finanzamt bis zum 31.05. des Folgejahres ihre Steuererklärung abgeben (für 2007 bis 31.05.2008). Die Bescheinigung über den steuerrechtlich bedeutsamen Bruttorentenbetrag können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern oder unter der Servicehotline 0800 1000 48012. Der ausgewiesene Betrag ist in die Anlage "R" der Steuererklärung einzutragen.

Ausführliche Informationen zur Steuerpflicht von Renten erhalten Sie unter "Rente und Steuern"

Rentenberater geben Auskunft 

Gerichtlich zugelassene Rentenberater beraten Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die unabhängigen Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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