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Versorgungsausgleich, Scheidung und Rente

Der Versorgungsausgleich bezeichnet den bei einer Scheidung stattfindenden Ausgleich der erworbenen Anwartschaften einer Rente zwischen den ehemals Verheirateten.

Ziel des Versorgungsausgleichs

 

Der Versorgungsausgleich soll zu einer größeren finanziellen Gerechtigkeit beitragen.
Der Partner, der beispielsweise während der Ehe die Kinder betreut hat und somit geringe oder keine Rentenansprüche erwerben konnte, soll einen gerechten Ausgleich aus den Rentenansprüchen des ehemaligen Partners erhalten.
Diese Regelung gilt auch für die Lebenspartnerschaften.

Berücksichtungsfähige Rentenansprüche

Die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden gleichmäßig aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gesetzliche oder private Ansprüche handelt.

Errechnung des Versorgungsausgleichs

Der Partner, der die höheren Versorgungsansprüche erworben hat, ist dem anderen ehemaligen Partner zum Ausgleich verpflichtet. Dieser Ausgleich beträgt die Hälfte des Wertunterschiedes zwischen den erworbenen Ansprüchen der Partner.
Beispiel:
Der Mann hat 1200€ und die Frau 200€ Rentenansprüche erworben. Der Wertunterschied beträgt 1000€. Die Frau erhält somit einen Ausgleich in Höhe von 500€.

Wie erhält der Ausgleichsberechtigte den Ausgleich?

Das Familiengericht informiert die Rentenversicherung über den Ausgleich. Dem Rentenkonto des Ausgleichsbrechtigten wird der Betrag gutgeschrieben und das Rentenkonto des anderen wird entsprechend belastet.
Stirbt der Ausgleichsberechtigte jedoch vor Leistung der Versicherung, so bleiben die Ansprüche des Ausgleichspflichtigen unberührt.

Ausschlussgründe eines Versorgungsausgleichs

In besonderen Härtefällen kann das Gericht von einem Ausgleich absehen.
Des Weiteren kann durch den Abschluss eines Ehevertrages der Versorgungsausgleich außer Kraft gesetzt werden. Diesem Vertrag muss das Familiengericht, um Härten vorzubeugen, zustimmen.

Rentenberater geben Auskunft

Der Rentenberater Marcus Kleinlein berät Sie ausführlich zu der komplexen Thematik Rente und Scheidung und den damit verbundenen Versorgungsausgleich.
Damit später ein Versorgungsausgleich korrekt durchgeführt werden kann, ist das Rentenversicherungskonto rechtzeitig zu überprüfen und ggfs. auch ungeklärte oder fehlende Zeiten im Rahmen einer Kontenklärung nachzumelden.

Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein entwickelt für Sie auch eine individuelle Rentenhochrechnung. Daran können Sie erkennen, wie hoch Ihre spätere Rente einmal sein wird. Davon abhängig können Sie dann Ihre private Altersvorsorge danach ausrichten.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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