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Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Von den 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die pflegebedürftig sind, wird ein großer Teil von Familienangehörigen betreut.
Viele von ihnen können durch die Pflegearbeit gar nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein.

Pflegeleistungen für Angehörige steigern die Rente

 

Was viele nicht wissen: In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche oder private Pflegekasse des Pflegebedürftigen  Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Familienangehörigen. Bei Beamten teilt sich die Pflegekasse die Beträge mit dem Arbeitgeber oder der Beihilfe.

Voraussetzungen

Dabei ist Voraussetzung, dass eine Pflegebedürftigkeit von seiten der Krankenkasse amtlich festgestellt wird. Die pflegenden Familienmitglieder haben dann einen Anspruch auf Rentenbeiträge, wenn der Pflegebedürftige regelmäßig mindestens 14 Stunden pro Woche betreut wird.
Diese 14 Stunden können auch zum Beispiel am Wochenende abgeleistet werden - wenn der zu betreuende Mensch während der Woche anderweitig untergebracht ist. Von Bedeutung ist nur, dass die Pflegeleistung regelmäßig erfolgt.
Eine andere Voraussetzung für die Zahlung von Rentenbeiträgen ist, dass diese Pflege nicht berufsmäßig erfolgen darf, also dafür kein Geld außer dem Pflegegeld eingenommen wird.
Die pflegenden Familienmitglieder können außerdem bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, ohne dass dieser Anspruch verloren geht.

Höhe der Rentenleistung

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich vor allem nach dem pflegerischen Aufwand. Es werden zwischen 6 und 21 Euro monatlich bezahlt. Auch wenn diese Beträge nicht hoch sind: für die Rentenversicherung ist oft noch wichtiger als die Höhe der Beiträge die Anerkennung der Leistungszeiträume, was besonders dann von Bedeutung ist, wenn sonst keine Berufstätigkeit möglich ist und demzufolge auch keine weiteren Beiträge bezahlt werden.

Rentenberater geben Auskunft

Ist Ihr Rentenversicherungskonto lückenhaft, weil vielleicht Pflegezeiten nicht eingetragen sind, ist unbedingt zum Ausgleich finanzieller Nachteile eine Kontenklärung durchzuführen. Hierfür steht Ihnen Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Ein persönlicher Termin ist dafür nicht notwendig. Sie können ihre Unterlagen per Mail, Fax oder Post zur Verfügung stellen. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenberater in Verbindung. Rentenberater sind unabhängige Berater die sich für die Belange Ihrer Kunden einsetzen, ggf. auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

 

 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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