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Grundsätzliches Vertrauen auf Rentenbescheid

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 29.02.2008 Az. L 5 R 195/06 festgestellt, dass ein Rentenbezieher grundsätzlich auf seinen Rentenbescheid vertrauen kann. Insbesondere dann, wenn der Rentenbescheid für einen Laien schwer verständliche Berechnungen beinhaltet. Die zuviel gezahlte Rente muss  nicht zurückgezahlt werden und die Rentenversicherung kann den Bescheid auch nicht für die Zukunft aufheben

Zum Fall

 

Beim Kläger trat die Erwerbsunfähigkeit ein. Erst durch ein erfolgreiches Klageverfahren durch den Versicherten, bewilligte die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente.
Erst knapp neun Monate danach, setzte die Rentenversicherung die Höhe der Rente auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt fest. Der Rentenbescheid wurde dem Anwalt des Klägers zugestellt.

Rentenbescheid darf nicht aufgehoben werden

Zu einem späteren Zeitpunkt stellte der Rentenversicherungsträger fest, dass ihm bei der Berechnung der Rente ein Fehler unterlaufen ist und dem Versicherten versehentlich eine höhere Rente zugebilligt wurde. Die Rentenversicherung hob den Bescheid auch für die Vergangenheit auf und wollte die zuviel gezahlte Rente vom Versicherten zurück fordern.
Der Versicherte war damit nicht einverstanden und klagte dagegen. In seiner Begründung gab der Kläger an, dass er auf den erlassenen Rentenbescheid vertrauen konnte und ihm auch künftig die eigentlich falsche Rente zu zahlen ist.

Landessozialgericht gab dem Versicherten Recht

Das Hessische Landessozialgericht bestätigte die Auffassung des Versicherten. In seiner Begründung stellte das Landessozialgericht fest, dass es wegen der komplizierten Berechnung der Rente dem Kläger unmöglich war, den Fehler bei der Rentenhöhe zu entdecken.
Der Versicherte hatte auch keine falschen Angaben gemacht oder grob fahrlässig gehandelt. Somit konnte er auf den (falschen) Rentenbescheid vertrauen. Dies ändert auch nichts daran, dass der Rentenbescheid seinem bevollmächtigten Anwalt zugestellt wurde und dieser den Fehler hätte erkennen müssen. Das Wissen des Bevollmächtigten kann dem Kläger nicht aufgetragen werden, so die Richter.
Eine Revision vor dem Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen.

Überprüfung Rentenbescheid

Ein uneingeschränktes Vertrauen, dass der Rentenbescheid bzw. die Berechnung der Rente richtig sein muss, könnte für Sie erhebliche finanzielle Einbußen haben. Lassen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid auf mögliche Fehler überprüfen. Hierfür stehen Ihnen unabhängige vom Amts- bzw. Landgericht zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Rentenberater verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse Ihren Rentenbescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. Ihren finanziellen Nachteil wieder auszugleichen. Wenden Sie sich deshalb an den unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein.

 

 

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