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Beitragsaufstockung lohnt sich

Wie die Minijob Zentrale mitteilt, sind ca. 6,7 Millionen Menschen in einem Minijob tätig. D.h. der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro. Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass man durch eine eigene geringe Beitragsleistung seine späteren Rentenansprüche steigern kann. Auch erhält man sich dadurch den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, eine Leistung zur Rehabilitation oder auch Ansprüche für die Riester Rente.

Günstiger Aufstockungsbetrag

 Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung ab. Es handelt sich dabei um 15 Prozent des Verdienstes. Der Aufstockungsbetrag auf den vollen Beitragssatz in der Rentenversicherung (19,9 Prozent) beträgt 4,9 Prozent. Dieser Aufstockungsbetrag kann vom Minijobber selbst bezahlt werden. Es handelt sich dabei um einen Pflichtbeitrag der wie bereits oben erwähnt, die vollen Leistungsansprüche gegenüber der Rentenversicherung erzielt. Bei einem Verdienst von 325 Euro beträgt der Aufstockungsbetrag 15,93 € im Monat. Bei 400 Euro sind es 19,60 € im Monat.

Rente erhöht sich

Wird ein Aufstockungsbetrag gezahlt erhöht dies automatisch die spätere Rente. Mit der Aufstockung erzielt man bei der Ausübung eines Minijobs und einem Verdienst von 400 Euro nach einem Jahr einen Anspruch auf Rente in Höhe von ca. 4,19 € im Monat. Ohne Aufstockungsbetrag beträgt die Rente monatlich 3,16 €.

Info an Arbeitgeber

Wenn Sie einen Aufstockungsbetrag leisten wollen, dann informieren Sie ihren Arbeitgeber. Dieser behält die Beiträge von ihrem Verdienst ein und leitet diesen an die Deutsche Rentenversicherung automatisch weiter.

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