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Bezugsgröße
Monatlich 2.555,00 € (West) und 2.170,00 (Ost)
Jährlich 30.660,00 € (West) und 26.040,00 (Ost)
Geringfügigkeitsgrenze
Monatlich 400,00 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325,00 € (bundeseinheitlich)
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.162,50 € (Versicherungspflichtgrenze bundeseinheitlich)
Jährlich 49.950,00 € (Versicherungspflichtgrenze bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
(Gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 3.750,00 € (Versicherungspflichtgrenze bundeseinheitlich)
Jährlich 45.000,00 € (Versicherungspflichtgrenze ...
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Freistellung von der Arbeit und Fortzahlung der Bezüge
Werden Arbeitnehmer von der Arbeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge vom Arbeitgeber freigestellt, bleibt für diese Zeit der Schutz in der Sozialversicherung erhalten. Auch müssen dementsprechend Beiträge gezahlt werden. Zu dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 24.09.2008, Az. B 12 KR 22/07 R gekommen.
Zum Fall
Vor dem Arbeitsgericht wurde zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass bis zur Mitte des ...
Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht auch bei Freistellung von der Arbeit
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Kein Unternehmerrisiko für sog. Freien Mitarbeiter
Das bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 17.02.2009 Az. L 5 R 412/08 darüber entschieden, dass unter Umständen kurzfristig eingestellte Call Center Agenten der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Ausschlaggebend hierfür sind die Ausführung der Aufgaben nach den festen Vorgaben des Call-Centers und die Erledigung der Tätigkeit wie die fest angestellten ...
Weiterlesen: Mitarbeiter im Call-Center sind Sozialversicherungspflichtig
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