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Keine abhängige Beschäftigung
Es ist durchaus möglich, dass der Geschäftsführer einer GmbH auch gleichzeitig Gesellschafter dieser GmbH ist. Ein nicht sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt in diesen Fällen dann vor, wenn der GmbH-Gesellschafter –Geschäftsführer einen so maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat, dass ohne ihn keine Beschlüsse gefasst werden können. Man geht dann von einer selbständigen Tätigkeit aus. Zu diesem Ergebnis ist das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 17.09.2008, Az. L 4 KR 297/06, gekommen.
Zum Fall
Der Kläger wurde von seiner gesetzlichen Krankenkasse seit vielen Jahren als freiwilliges Mitglied behandelt. Dies lag daran, dass der Kläger gegenüber der ...
Weiterlesen: Versicherungsrechtliche Beurteilung eines GmbH Geschäftsführer-Gesellschafter
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Arbeitgeber muss Beiträge zahlen
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29.09.2008, Az. B 12 KR 22/07 R, festgestellt, dass Beiträge zur Sozialversicherung auch dann zu zahlen sind, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt wurde. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu zahlen, solange ein faktisches Arbeitsverhältnis besteht.
Zum Fall
Ein Mitarbeiter einer Krankenkasse wurde wegen Differenzen von seinem ...
Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht für freigestellte Arbeitnehmer
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