Sozialversicherung
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Kein Unternehmerrisiko für sog. Freien Mitarbeiter
Das bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 17.02.2009 Az. L 5 R 412/08 darüber entschieden, dass unter Umständen kurzfristig eingestellte Call Center Agenten der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Ausschlaggebend hierfür sind die Ausführung der Aufgaben nach den festen Vorgaben des Call-Centers und die Erledigung der Tätigkeit wie die fest angestellten Arbeitnehmer.
Zum Fall
Das mit eigenen Arbeitnehmern betriebene Call Center hatte zur Erledigung eines Auftrages für einen befristeten Zeitraum mehrere freiberufliche Telefonmitarbeiter eingestellt. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass diese Personen ...
Weiterlesen: Mitarbeiter im Call-Center sind Sozialversicherungspflichtig
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Keine abhängige Beschäftigung
Es ist durchaus möglich, dass der Geschäftsführer einer GmbH auch gleichzeitig Gesellschafter dieser GmbH ist. Ein nicht sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt in diesen Fällen dann vor, wenn der GmbH-Gesellschafter –Geschäftsführer einen so maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat, dass ohne ihn keine Beschlüsse gefasst werden können. Man geht dann von einer selbständigen Tätigkeit aus. Zu diesem Ergebnis ist das ...
Weiterlesen: Versicherungsrechtliche Beurteilung eines GmbH Geschäftsführer-Gesellschafter
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Arbeitgeber muss Beiträge zahlen
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29.09.2008, Az. B 12 KR 22/07 R, festgestellt, dass Beiträge zur Sozialversicherung auch dann zu zahlen sind, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt wurde. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu zahlen, solange ein faktisches Arbeitsverhältnis besteht.
Zum Fall
Ein Mitarbeiter einer Krankenkasse wurde wegen Differenzen von seinem ...
Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht für freigestellte Arbeitnehmer
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