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Klinikarzt

Scheinselbständigkeit

Mit Urteil vom 08.03.2013 hatte das Sozialgericht Kassel erstinstanzlich festgestellt, dass ein Klinikarzt wie ein beschäftigter Arbeitnehmer zu beurteilen ist und demnach Sozialversicherungspflicht vorliegt. Demnach haben auch die Klinik als Arbeitgeber und der Arzt als Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Ansonsten würde eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Dem Urteil lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Arzt schon seit mehreren Jahren in einem Krankenhaus und Rehaklinik als Psychotherapeut tätig war. Für seine in Vollzeit ausgeübte Tätigkeit erhielt er eine Honorarvergütung. All die Jahre wurden keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet.

Kein Unternehmerrisiko

Aufgrund einer durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Deutsche Rentenversicherung fest, dass in diesem Fall eine Scheinselbständigkeit vorliegt und der Arzt rückwirkend seit 2005 der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Richter des Sozialgerichts bestätigten die Auffassung der Rentenversicherung. Ein zu tragendes Unternehmerrisiko, was zum wesentlichen Merkmal einer selbständigen Tätigkeit gehört, liegt hier definitiv nicht vor. Der Arzt untersteht, wie die anderen Kollegen auch, dem Weisungsrecht der Klinik und gilt somit als Arbeitnehmer. Denn die ausgeübte Tätigkeit als Psychotherapeut betrieb er nicht wie ein eigenes Unternehmen sondern sie unterlag primär dem Interesse der Klinik. Der Arzt war organisatorisch im Prozess der Klinik eingegliedert gewesen. Art, Ort, Zeit und Dauer wurde ausschließlich durch die Klinik bestimmt. Auch die Patienten die er behandelte, waren nicht seine Privatpatienten, sondern wirtschaftlich gesehen, die des Krankenhauses gewesen. Aus diesem Grund lag hier eine Scheinselbständigkeit vor. Der Arzt war aber tatsächlich abhängig beschäftigt und somit Arbeitnehmer.

Zur Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses spielt es auch keine Rolle, dass der Arzt die Scheinselbständigkeit und den daraus resultierten finanziellen Vorteil all die Jahre so hingenommen hat. Mögliche Konsequenzen hat der Arzt und die Klinik zu tragen.

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