Schon jetzt liegt der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die neuen Sozialversicherungswerte 2012 vor. Erfahrungsgemäß wird sich daran nichts mehr ändern. Allerdings wird das Kabinett der Bundesregierung die Werte im Oktober 2011 endgültig verabschieden. Sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen besserverdienende Arbeitnehmer gegenüber dem Jahr 2011 höhere Beiträge bezahlen. Eine Entlastung wird sich wahrscheinlich bei den Beiträgen zur Rentenversicherung ergeben. Denn der Beitragssatz soll im Jahre 2012 von aktuell 19,9 % auf dann 19,6 % gesenkt werden. Bedingt durch die Lohn und Gehaltsentwicklung konnte für das Jahr 2011 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erstmalig gesenkt werden. Für das Jahr 2012 ergibt sich wieder ein Anstieg auf 3.825 € bzw. 45.900 € jährlich. Hierbei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen alte und neue Bundesländer. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht sich für das Jahr 2012 von derzeit 49.500 € auf 50.850 €. Die abgesenkte Versicherungspflichtgrenze beträgt 2012 45.900 €. Diese findet Anwendung für den Personenkreis, der bereits am 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war.
Neben der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird auch die Bezugsgröße als wichtiger Wertbestandteil in der Sozialversicherung angehoben. In den alten Bundesländern steigt die Bezugsgröße von bisher 2.555 € auf 2.625 € an. Für die neuen Bundesländer verbleibt es beim Betrag von 2.240 €. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Westen 5.600 € monatlich (bisher 5.500 €) und im Osten verbleibt es bei 4.800 €. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2012 festgelegten Rechengrößen.
Bezugsgröße
Monatlich 2.625 € (West) und 2.240 € (Ost)
Jährlich 31.500 € (West) und 26.880 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 3.825 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 45.900 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 5.600 € (West) und 4.800 € (Ost)
Jährlich 67.200 € (West) und 57.600 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.237,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 50.850 € (bundseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 3.825 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 45.900 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
Monatlich 400 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
15,5 % allgemeiner Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
14,9 % ermäßigter Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
Pflegeversicherung
1,95 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag
Rentenversicherung
evtl. 19,6 % bisher 19,9 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %