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Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen

Für das Jahr 2008 wurde die Berechnungsgrundlage bei den Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt. Aus diesem Grund erfolgte eine Anpassung bzw. Erhöhung der Werte. Bitte beachten Sie, dass es sich nachfolgend nur um Mindesthinzuverdienstgrenzen (brutto) handelt, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden darf.
Ausnahme: Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 € ist verbindlich und ändert sich nicht.

Bitte lassen Sie sich von einem unabhängigen und zugelassenen Rentenberater individuell beraten, da es für jeden einzelnen Rentner unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen geben kann, die vom Einkommen abhängig sind.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Gewährung Rente ab ...

Weiterlesen: Hinzuverdienstgrenzen bei Renten ab 01.01.2008

Rente ohne Beitragszahlung möglich

Es gibt Beitragszeiten auf Ihrem Rentenversicherungskonto, da haben Sie keine eigenen Beiträge gezahlt. Trotzdem werden diese für Ihre spätere Rente mitberechnet. Noch besser: Diese Zeiten steigern sogar Ihre Rente.
Diese Beitragszeiten werden Anrechnungszeiten genannt.

Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind   

 

  • Zeiten der Schulausbildung und des Studiums
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Zeiten während der Schwangerschaft ...

Weiterlesen: Anrechnungszeit

Zurechnungszeiten erhöhen Rente

Die Rentenhöhe errechnet sich u.a. nach den eingezahlten Beiträgen. Versicherte bei denen  bereits vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderung festgestellt wurde oder versterben, würde die Höhe der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente erheblich niedrig ausfallen. Damit in diesen Fällen ein gerechter Ausgleich stattfindet hat der Gesetzgeber die sogenannte Zurechnungszeit eingeführt.

Beitragszahlung bis zum 60. Lebensjahr

 

Im Falle einer ...

Weiterlesen: Zurechnungszeit

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