Rentenversicherung
Hinzuverdienst
neben dem Bezug einer Altersrente ist jederzeit möglich. Allerdings ist zu beachten, dass bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und gleichzeitiger Altersrente nur eingeschränkt hinzuverdient werden kann.
Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze fällt nicht unbedingt die Rente weg, sondern sie wird entsprechend gekürzt und in eine sogenannte Teilrente umgewandelt.
Die Höhe des Hinzuverdienst können Sie ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Hinzuverdienstgrenzen
Bezieher einer Altersrente vor dem 65. Lebensjahr können neben ihrer Rente nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Es hängt davon ab ob die Altersrente als
- Vollrente (volle Höhe)
- 2/3 ...
Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann, wenn Sie dafür auch Beiträge bezahlen. Diese gezahlten Beiträge bestimmen später auch die Rentenhöhe.
Für die Kindererziehung bezahlt für eine bestimmte Zeit der Bund die Beiträge. Diese Beiträge wirken sich später rentensteigernd aus und Sie können, wenn Sie Kinder erziehen, auch unter Umständen einen Rentenanspruch erwerben ohne dafür eigene Beiträge gezahlt zu ...
früherer DDR Bürger
Bei mehr als 1,3 Millionen Bundesbürger der ehemaligen DDR ist das Rentenversicherungskonto der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bzw. noch nicht ganz vollständig geklärt.
Ursprünglich hätte die Aufbewahrungsfrist von früheren DDR-Unterlagen über Beschäftigungszeiten, Löhne zum 31.12.2006 enden sollen. Eine Kontenklärung dieser Rentenzeiten wäre dann fast unmöglich bzw. sehr schwierig gewesen.
Verlängerung der Aufbewahrungsfrist
Wenn alle früheren ...
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