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Allgemeines

Mit der Anhebung der Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr gibt es ab dem 01.01.2012 eine neue Rentenart –die Altersrente für besonders langjährig Versicherte-. Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen.

Anspruchsvoraussetzungen

Abschlagsfrei in Rente können Personen gehen, die das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 45 Jahren erfüllt haben.

Welche Zeiten werden für die Wartezeit berücksichtigt

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden folgende Zeiten angerechnet:

  • Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
  • Pflichtbeitragszeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege
  • Zeiten des Krankengeldbezugs
  • Zeiten aus einem 400-Euro-Job

Folgende Zeiten werden nicht berücksichtigt:

  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn (s. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 17.08.2017, B 5 R 8/16 R und B 5 R 16/16 R) und Arbeitslosengeld II
  • freiwillige Beitragszahlungen
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihr unabhängiger Rentenberater Marcus Kleinlein berät Sie kompetent über Ihre Rentenansprüche. Lassen Sie vorab Ihr Rentenversicherungskonto klären, damit auch alle rentenrechtlichen Zeiten enthalten sind. Hierfür stehen Ihnen die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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