Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen
Für das Jahr 2008 wurde die Berechnungsgrundlage bei den Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt. Aus diesem Grund erfolgte eine Anpassung bzw. Erhöhung der Werte. Bitte beachten Sie, dass es sich nachfolgend nur um Mindesthinzuverdienstgrenzen (brutto) handelt, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden darf.
Ausnahme: Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 € ist verbindlich und ändert sich nicht.
Bitte lassen Sie sich von einem unabhängigen und zugelassenen Rentenberater individuell beraten, da es für jeden einzelnen Rentner unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen geben kann, die vom Einkommen abhängig sind.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Gewährung Rente ab 2001
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
- volle Höhe: 857,33 € (West) / 753,55 (Ost)
- Teilrente zu 1/2: 1043,70 € (West) / 917,36 € (Ost)
Volle Erwerbsminderungsrente:
- volle Höhe: 400 € (West) / 400 € (Ost)
- Teilrente zu 3/4: 633,68 € (West) / 556,97 € (Ost)
- Teilrente zu 1/2: 857,33 € (West) / 753,55 € (Ost)
- Teilrente zu 1/4: 1043,70 € (West) / 917,36 € (Ost)
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Gewährung Rente vor 2001
Rente wegen Berufsunfähigkeit
- volle Höhe: 708,23 € (West) / 622,49 € (Ost)
- Teilrente zu 2/3: 944,30 € (West) / 829,99 € (Ost)
- Teilrente zu 1/3: 1167,95 € (West) / 1026,57 € (Ost)
Rente wegen (voller) Erwerbsunfähigkeit
- 400 € (West) / 400 € (Ost)
Altersrenten
Bei einer Altersrente ab dem 65. Lebensjahr können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
- volle Rente: 400 € (West) / 400 € (Ost)
- Teilrente zu 2/3: 484,58 € (West) / 425,92 € (Ost)
- Teilrente zu 1/2: 708,23 € (West) / 622,49 € (Ost)
- Teilrente zu 1/3: 931,88 € (West) / 819,07 € (Ost)
Auskunft, Beratung und Aufklärung
Bei Fragen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung stehen Ihnen die unabhängigen und zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung.