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Allgemeines

Neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst durchaus möglich. Allerdings sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die sehr individuell sind. Werden die Grenzen überschritten kann es zur Kürzung oder sogar zum Wegfall der Rente kommen.

Hinzuverdienstgrenzen

 

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt mtl. 350 € brutto (alte und neue Bundesländer gleich). Ein zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr bis zum Doppelten (= 700 €) ist zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewährt wird.
Wird jedoch die volle Erwerbsminderungsrente nur als Teilrente gezahlt, unterteilen sich die Hinzuverdienstgrenzen ab ...

Weiterlesen: Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten

Eine vergessene Rentenart! 

Ein Sonderfall der Renten wegen Todes ist die Erziehungsrente. Im Falle einer Scheidung kann nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente abgeleitet werden. Problematisch ist dies, wenn ein überlebender Ehegatte nicht selbst erwerbstätig sein kann, weil er durch Kindererziehung daran gehindert ist. Für diese Fälle ist eine Erziehungsrente vorgesehen.

Wer hat einen Anspruch

Versicherte mit Kindern haben einen ...

Weiterlesen: Erziehungsrente

Für viele Bürger schon jetzt Wirklichkeit 

Für viele Bundesbürger gilt schon jetzt die Rente mit 67. Aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass bis Ende 2006  fast 167.000 Menschen die Rente erst nach dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen haben.
Die Erhebung zeigt, dass Männer und Frauen erst mit 66 Jahren oder sogar noch später in Rente gingen. Genauer gesagt, haben die Frauen mehr als 3 Jahre und die Männer 2,5 Jahre über das 65. Lebensjahr ...

Weiterlesen: Rente mit 67?

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