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Bundessozialgericht bestätigt Anspruch auf Speedy Bike

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im Einzelfall auch für Erwachsene die Kosten für einen Elektrorollstuhl oder einem sog. Rollstuhlbike (Speedy Bike) übernehmen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie sich dadurch außerhalb der Wohnung in einer zumutbaren Zeit noch selbständig bewegen können. Zu dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht mit Urteil vom 18.05.2011, Az. B 3 KR 7/10 R gekommen.

ThyssenKrupp EncasaZum Fall

Die Klägerin litt an einer Querschnittslähmung, dass ein selbständiges Gehen überhaupt nicht mehr möglich machte. Aus diesem Grund und zur Befriedigung der Bewegungsfreiheit beantragte sie bei der zuständigen Krankenkasse die Kostenübernahme für ein ...

Weiterlesen: Krankenkasse muss Elektrorollstuhl bezahlen

Krankenkasse muss zahlen

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für antiallergene Matratzenbezüge durch die Krankenkasse, wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden. Zu diesem Ergebnis ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 07.10.2010, Az. L 10 KR 17/06, gekommen.

Zum Fall

Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, beantragte der Kläger bei seiner Kasse die Kostenübernahme für zwei spezielle ...

Weiterlesen: Allergiker erhalten Matratzenbezüge auf Kassenkosten

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
Bei der Übernahme der Kosten werden nur die reinen Fahrkosten übernommen. Gepäckkosten werden von den Kassen nicht gezahlt. Der Versicherte hat in der Regel einen Eigenanteil von 10,-- € je einfacher Fahrt selbst zu übernehmen. Hauptsächlich können die ...

Weiterlesen: Erstattung Fahrkosten zur stationären Versorgung in Hospizen

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