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Zweckmäßig, ausreichend und notwendig

Nach § 12 Abs. 1 SGB V müssen Leistungen der Krankenkasse ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen und dürfen die Krankenkassen auch nicht bewilligen.
In dem vor dem Hessischen Landessozialgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 17.12.2009, Az. L 8 KR 311/08) wurde einer Frau, die an einer Spastik links und an beiden Beinen litt, ein Therapiedreirad zu Lasten der Krankenkasse zugesprochen.
In dem Einzelfall kam man zu dem Ergebnis, dass aus therapeutischer und rehabilitativer Sicht ein solches Dreirad eine Zweckmäßigkeit aufzeigt ...

Weiterlesen: Therapiedreirad auf Kosten der Krankenkasse

Ungenügende Festbeträge

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R darüber entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig höhere Kosten für die Versorgung von Hörgeräten von stark hörgeschädigten Menschen übernehmen müssen.

Zum Fall

Ein Versicherter einer Betriebskrankenkasse war schon seit Jahren fast ertaubt. Zuletzt beantragte er bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein digitales und besonders hochwertiges Hörgerät. Die ...

Weiterlesen: Digitale Hörgeräte für Hörgeschädigte

Anspruch auf elektrischen Rollstuhl

Mit Urteil vom 12.08.2009, Az. B 3 KR 8/08 R, stellte das Bundessozialgericht fest, dass bei Versicherten ein grundsätzlicher Anspruch auf einen elektrischen Rollstuhl besteht, wenn es diesem nicht mehr möglich ist, seinen mit eigener Muskelkraft betriebenen und vorhandenen Rollstuhl im Wohnumfeld zu bedienen.  Die Krankenkasse darf diesen nicht mit der Begründung ablehnen, dass Angehörige den Behinderten noch schieben könnten.

Zum Fall

Der ...

Weiterlesen: Behinderte erhalten Elektrorollstuhl

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