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Bundesregierung stellt sich quer

Die Bundesregierung hat sich gegen einen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung wieder voll zu übernehmen. Es bleibt dabei, dass Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch nach wie vor die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssen.

Bundesrat gescheitert

Auf Initiative einiger Bundesländer, wollten diese bei der Bundesregierung erreichen, dass die bis 2003 geltende Regelung wieder eingeführt wird. Denn seit dem Jahre 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur 50 % der Kosten und insgesamt nur für 3 Versuche. Eine Kostenübernahme kommt bei Frauen nur bis zum 40. Geburtstag und bei Männern bis zum 50. Geburtstag in ...

Weiterlesen: Keine volle Kostenübernahme für künstliche Befruchtung

Anspruch auf optische Lichtsignalanlage

Eine optische Lichtsignalanlage steht den Versicherten zu, die nahezu Taub sind und auch durch ein digitalisiertes Hörgerät keine akustischen Signale mehr wahrnehmen können. Zu dieser Feststellung ist das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29.04.2010, Az. B 3 KR 5/09 R gekommen.

Zum Fall

Wegen ihrer starken Schwerhörigkeit beantragte die Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Lichtsignalanlage. Zur Begründung gab sie an ...

Weiterlesen: Lichtsignalanlage für Schwersthörgeschädigte

LPF-Unterricht fällt nicht in Zuständigkeitsbereich der GKV

Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen erblindeten Versicherten keine Kosten für einen Unterricht zum Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten – kurz LPF-Unterricht – übernehmen. Diese Leistung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Träger der Sozialhilfe, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08. Mai 2009 (Aktenzeichen: L 5 B 5/09 KR ER).

Kostenübernahme abgelehnt

Für eine ...

Weiterlesen: Krankenkasse übernimmt keine Kosten für LPF-Unterricht

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