Leistungen Krankenversicherung
Bundesregierung stellt sich quer
Die Bundesregierung hat sich gegen einen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung wieder voll zu übernehmen. Es bleibt dabei, dass Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch nach wie vor die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssen.
Bundesrat gescheitert
Auf Initiative einiger Bundesländer, wollten diese bei der Bundesregierung erreichen, dass die bis 2003 geltende Regelung wieder eingeführt wird. Denn seit dem Jahre 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur 50 % der Kosten und insgesamt nur für 3 Versuche. Eine Kostenübernahme kommt bei Frauen nur bis zum 40. Geburtstag und bei Männern bis zum 50. Geburtstag in ...
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Anspruch auf optische Lichtsignalanlage
Eine optische Lichtsignalanlage steht den Versicherten zu, die nahezu Taub sind und auch durch ein digitalisiertes Hörgerät keine akustischen Signale mehr wahrnehmen können. Zu dieser Feststellung ist das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29.04.2010, Az. B 3 KR 5/09 R gekommen.
Zum Fall
Wegen ihrer starken Schwerhörigkeit beantragte die Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Lichtsignalanlage. Zur Begründung gab sie an ...
LPF-Unterricht fällt nicht in Zuständigkeitsbereich der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen erblindeten Versicherten keine Kosten für einen Unterricht zum Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten – kurz LPF-Unterricht – übernehmen. Diese Leistung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Träger der Sozialhilfe, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08. Mai 2009 (Aktenzeichen: L 5 B 5/09 KR ER).
Kostenübernahme abgelehnt
Für eine ...
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