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Kein Anspruch auf Neuversorgung

Die Krankenkasse ist auch dann nicht verpflichtet die Kosten für ein neues Brustimplantat zu übernehmen, wenn aus medizinischen Gründen das bisher eingesetzte Implantat aus medizinischen Gründen entfernt werden muss. Es sind lediglich die Kosten der Operation zur Entfernung des bisherigen Brustimplantats ist von der Kasse zu übernehmen.
Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland Pfalz in seinem rechtskräftigen Urteil vom 05.08.2010, Az. L 5 KR 59/10.

Zum Fall

Der Klägerin wurde bereits 1997 wegen einer Asymmetrie der Brüste in die linke Brust ein Implantat eingesetzt. Die beklagte Krankenkasse übernahm damals noch die Kosten der Operation. Wegen anhaltender Schmerzen und Verwölbungen der ...

Weiterlesen: Neues Brustimplantat nicht auf Kosten der Krankenkasse

Keine Krankenbehandlung

Eine mögliche Unfruchtbarkeit von Männern führt nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten zur Krykonservierung (Einfrierung) von Samenzellen zu erstatten hat. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um keine Krankenbehandlung im Sinne des § 27 Sozialgesetzbuch Teil V. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.09.2010, Az. B 1 KR 26/09 R.

Zum Fall

Ein Mann litt seit Anfang 2008 unter einer schweren Krebserkrankung. Durch die ...

Weiterlesen: Samenkonservierung ist keine Kassenleistung

Neue Wege für gesetzlich Versicherte

Das Bundesgesundheitsministerium plant für die zu erwartende Gesundheitsreform eine Verbesserung der Kostenerstattung für alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Personen. Danach soll die Transparenz und die Attraktivität der Kostenerstattung gesteigert werden.

Selbst bezahlen dann einfordern

Im Rahmen der Kostenerstattung müssen die Versicherten zuerst die Kosten der ärztlichen oder stationären Krankenhausbehandlung selbst bezahlen ...

Weiterlesen: Erweiterung der Kostenerstattung

Service

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