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Kein Grundbedürfnis

Die Ausübung eines Sports zählt nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, da es sich dabei um einen eingeschränkten Lebensbereich zur Gestaltung der Freizeit handelt. Aus diesem Grund fällt ein spezieller Sportrollstuhl nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse insbesondere auch dann, wenn der Behinderte bereits mit einem normalen Rollstuhl versorgt ist. Zu dieser Auffassung ist das Landessozialgericht Rheinland Pfalz in seinem Urteil vom 21.01.2010, Az. L 5 KR 165/09 gekommen.

ThyssenKrupp EncasaZum Fall

Der elfjährige Kläger beantragte Anfang 2008 bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für einen Sportrollstuhl in Höhe von etwa 2.500,-- €. Als Begründung gab er an, dass er zur ...

Weiterlesen: Kein Sportrollstuhl auf Kosten der Krankenkasse

Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern (vgl. § 52 Abs. 1 SGB V).
Das Sozialgericht Dessau hatte in seinem Urteil vom 24.02.2010, Az. S 4 KR 38/08 der beklagten ...

Weiterlesen: Beteiligung an den Behandlungskosten bei Selbstverschulden

Keine vollumfängliche Kostenerstattung der Krankenhauskosten

Eine gesetzliche Krankenkasse muss nicht die vollen Kosten einer Behandlung im Ausland übernehmen, wenn diese genauso gut in Deutschland durchführbar und kostengünstiger wäre. Zu dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17.02.2010, Az. B 1 KR 14/09 R gekommen.

Operation in England

Der Kläger war in Deutschland gesetzlich krankenversichert gewesen. Bereits in den achtziger und neunziger Jahren wurde dem ...

Weiterlesen: Eingeschränkte Kostenübernahme bei Auslandsbehandlung

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