Bundesregierung stellt sich quer
Die Bundesregierung hat sich gegen einen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung wieder voll zu übernehmen. Es bleibt dabei, dass Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch nach wie vor die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssen.
Bundesrat gescheitert
Auf Initiative einiger Bundesländer, wollten diese bei der Bundesregierung erreichen, dass die bis 2003 geltende Regelung wieder eingeführt wird. Denn seit dem Jahre 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur 50 % der Kosten und insgesamt nur für 3 Versuche. Eine Kostenübernahme kommt bei Frauen nur bis zum 40. Geburtstag und bei Männern bis zum 50. Geburtstag in Frage. Seit dieser gesetzlichen Änderung sind künstliche Befruchtungen rapide zurückgegangen. Siehe Artikel Künstliche Befruchtung.
Die Bundesregierung teilte mit, dass es sich bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung handelt und hierfür die Kosten reduziert werden mussten. Ein Rückkehr zur vollen Kostenübernahme ist momentan ausgeschlossen.
Unterstützung
Die Kanzlei, Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein, hilft und unterstützt Sie in allen Rechtsfragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wenn diese im Zusammenhang mit einer Rente stehen.
Hier können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.