logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Kostenerstattung

Wahlrecht auf Kostenerstattung

Grundsätzlich haben Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse lediglich einen Anspruch auf eine Sach- Dienst- oder Geldleistung. Allerdings besteht die Möglichkeit anstelle der Sach- oder Dienstleistung die Kostenerstattung zu wählen. Aber auch bei einem eingetretenen Notfall, der eine unverzügliche Leistungsinanspruchnahme erforderlich macht, ergibt sich ggfs. ein Kostenerstattungsanspruch. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist in  § 13 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) geregelt.

Wahlmöglichkeiten

Für sämtliche Versorgungsbereiche kann die Kostenerstattung gewählt werden. Es können aber auch einzelne Bereiche oder in Kombination ausgewählt werden. Versorgungsbereiche sind:

  • Ambulante ...

Weiterlesen: Kostenerstattung -Ansprüche gegenüber Krankenkassen-

Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag regelt Neuerungen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Nach zähem Ringen und zahllosen Sitzungen haben sich nunmehr die Parteien von CDU, CSU und SPD am heutigen 07.02.2018 auf eine künftige Koalition verständigt. Der damit verbundene Koalitionsvertrag, der mittlerweile als Entwurf zur Verfügung steht, beinhaltet demnach auch wesentliche Änderungen für den Bereich der Sozialversicherung. Rentenberatung Kleinlein gibt ihnen deshalb einen Ausblick mit welchen ...

Weiterlesen: Koalitionsverhandlung 2018 -Ergebnisse für die Sozialversicherung-

obligatorische Anschlussversicherung

Obligatorische Anschlussversicherung

Der Gesetzgeber hat mit dem § 188 Abs. 4 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte nach dem Ausscheiden aus einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung eine obligatorische, also automatische Anschlussversicherung eingeführt. Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.078.2013 wurde diese Rechtsvorschrift eingeführt, in Kraft getreten ist sie dann am ...

Weiterlesen: Anschlusskrankenversicherung kraft Gesetz

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 1378 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2