logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Was ist Krankengeld?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, erhält er zunächst von seinem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Das Krankengel beträgt grundsätzlich 70% des zuletzt erzielten Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90% des Netto-Arbeitsentgelts. Gezahlte Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden bei der Berechnung mit berücksichtigt.. Vom errechneten Krankengeld werden grds. noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Auch ein Arbeitsloser (Bezug von Arbeitslosengeld I) hat Anspruch auf Krankengeld. Hier zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für die Dauer von sechs Wochen fort ...

Weiterlesen: Krankengeld

Arzneimittel und Rabatte
Zahlreiche Medikamente

Billigere Arzneimittel 

Mit in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 erhalten die Krankenkassen hohe Rabatte für ein verordnetes Arzneimittel von bestimmten Pharmaunternehmen. Patienten die schon jahrelang das gleiche Medikament erhalten haben, müssen künftig damit rechnen, dass der Arzt ein anderes Arzneimittel verschreibt. Grund dafür sind die günstigen Rabattverträge, die die meisten Krankenkassen mit den verschiedensten Pharmaunternehmen abgeschlossen haben. D.h. der ...

Weiterlesen: Arzneimittel und Rabatte

Krankengeld und Rente
Krankengeld und Rente

Zusammentreffen von Krankengeld und Rente

Krankengeld hat die Aufgabe im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit das ausgefallene Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) zu ersetzen.

Das Krankengeld hat somit für den Einzelnen eine existenzsichernde Bedeutung und trägt dazu bei, während einer Arbeitsunfähigkeit den zuvor erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Eine weitere Leistung zur Erhaltung seines Lebensstandards ist u.a. eine Rente aus der gesetzlichen ...

Weiterlesen: Krankengeld und Rente

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 2087 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2