logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Krankenkasse

Genehmigungsfiktion -Krankenkasse muss zahlen-

Nach einer versäumten Entscheidungsfrist kann die Krankenkasse eine „fiktive Leistungsgenehmigung“ nicht mehr zurücknehmen, sie ist daran zwingend gebunden.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 entschieden, dass ein Versicherter von seiner Krankenkasse eine Leistung kraft „fiktiver Genehmigung“ verlangen kann, wenn diese Kasse über den Leistungsantrag nicht fristgerecht entschieden hat (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R, B 1 KR 24/17 R). Diese fiktive Genehmigung kann dann von der Krankenkasse auch nicht wieder zurückgenommen werden, es ist auch keine Vorleistung des Versicherten notwendig.

Seit Februar 2013 wird durch das Gesetz zur Verbesserung ...

Weiterlesen: Krankenkassen müssen nach Entscheidungsfrist Leistungen bezahlen

Krankenversicherungsbeitrag

2018 sinkt der Richtwert für Zusatzbeiträge um 0,1 Prozent

 

Das Bundesministerium (BMG) für Gesundheit in Berlin hat bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt wird.

Die Krankenkassen erhalten durch die Festlegung durch das BMG einen Orientierungswert um ihre Beitragssätze in der Haushaltsplanung entsprechend einbauen zu können. Der GKV-Schätzerkreis zur Einnahmen- und ...

Weiterlesen: Durchschnittlicher Krankenkassenzusatzbeitrag 2018

Krankenkasse

Kostenübernahme ambulante HBO bei diabetischem Fuß

Umfassende Studien haben ergeben, dass die hyperbare Sauerstofftherapie, auch hyperbare Oxygenierung (HBO), bei schweren diabetischen Fußsyndromen, die durch herkömmliche Standardtherapien keinen Heilungserfolg zeigen, von erheblichem Nutzen sein können. Diese Studien haben zur Folge, dass Patienten die am diabetischen Fuß leiden, bald auch in den Genuss einer ambulanten hyperbaren Sauerstofftherapie kommen können.

Die hyperbare ...

Weiterlesen: Krankenkassen übernehmen Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 646 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2