- Details
- Hauptkategorie: Krankenversicherung
Wahlrecht auf Kostenerstattung
Grundsätzlich haben Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse lediglich einen Anspruch auf eine Sach- Dienst- oder Geldleistung. Allerdings besteht die Möglichkeit anstelle der Sach- oder Dienstleistung die Kostenerstattung zu wählen. Aber auch bei einem eingetretenen Notfall, der eine unverzügliche Leistungsinanspruchnahme erforderlich macht, ergibt sich ggfs. ein Kostenerstattungsanspruch. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist in § 13 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) geregelt.
Wahlmöglichkeiten
Für sämtliche Versorgungsbereiche kann die Kostenerstattung gewählt werden. Es können aber auch einzelne Bereiche oder in Kombination ausgewählt werden. Versorgungsbereiche sind:
- Ambulante ärztliche oder ...
Weiterlesen: Kostenerstattung -Ansprüche gegenüber Krankenkassen-
- Details
- Hauptkategorie: Krankenversicherung
Koalitionsvertrag regelt Neuerungen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Nach zähem Ringen und zahllosen Sitzungen haben sich nunmehr die Parteien von CDU, CSU und SPD am heutigen 07.02.2018 auf eine künftige Koalition verständigt. Der damit verbundene Koalitionsvertrag, der mittlerweile als Entwurf zur Verfügung steht, beinhaltet demnach auch wesentliche Änderungen für den Bereich der Sozialversicherung. Die Rentenberatung Kleinlein & Partner gibt ihnen deshalb einen Ausblick mit ...
Weiterlesen: Koalitionsverhandlung 2018 -Ergebnisse für die Sozialversicherung-
- Details
- Hauptkategorie: Krankenversicherung
Obligatorische Anschlussversicherung
Der Gesetzgeber hat mit dem § 188 Abs. 4 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte nach dem Ausscheiden aus einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung eine obligatorische, also automatische Anschlussversicherung eingeführt. Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.078.2013 wurde diese Rechtsvorschrift eingeführt, in Kraft getreten ist sie dann am ...
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.
Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66
Krankenversicherung News
Newsletter Anmeldung
Aktuell sind 91 Gäste und keine Mitglieder online