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Billigere Arzneimittel 

Mit in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 erhalten die Krankenkassen hohe Rabatte für ein verordnetes Arzneimittel von bestimmten Pharmaunternehmen. Patienten die schon jahrelang das gleiche Medikament erhalten haben, müssen künftig damit rechnen, dass der Arzt ein anderes Arzneimittel verschreibt. Grund dafür sind die günstigen Rabattverträge, die die meisten Krankenkassen mit den verschiedensten Pharmaunternehmen abgeschlossen haben. D.h. der behandelnde Arzt darf dann den Versicherten dieser Krankenkasse nur noch Medikamente des Herstellers verordnen, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen entsprechenden Rabattvertrag geschlossen hat.

Hat der Arzt nur den Wirkstoff verordnet, müssen die Apotheken vorrangig das Arzneimittel mit Rabattvertrag abgeben. 

Das „neue" Arzneimittel muss aber die gleichen Wirkstoffe enthalten wie das bisher benutzte Medikament. Trotzdem bedeutet das für die Patienten eine große Umstellung und Unsicherheit, weil sie sich ständig an ein neues Arzneimittelprodukt gewöhnen müssen.

Verschreiben die Ärzte ein teueres Medikament oder entscheidet sich der Patient für sein bisher verwendetes Arzneimittel für das kein Rabattvertrag besteht, muss der Versicherte die Kosten selbst bezahlen.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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