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wird von Krankenkassen bezahlt!

Der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen und Ärzte hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen ist.
Für Versicherte die das 35. Lebensjahr vollendet haben, steht künftig alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (sog. Hautkrebs-Screening) zu.

Bis jetzt mussten Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse diese Untersuchung selbst bezahlen. Begründet wurde dies in der Vergangenheit immer damit, dass es keine gesicherten wirtschaftlichen Auswertungen darüber gab. Diese traurige Feststellung ist jetzt vorbei.  In Deutschland erkranken jährlich ca. 120.000 Menschen an Hautkrebs. 2.000 Menschen sterben jährlich daran.

Kostenübernahme voraussichtlich ab 01.07.2008

Nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums tritt diese Neuregelung erst mit dem 01.07.2008 in Kraft.
D.h. erst ab dem 01.07.2008 wird die Vorsorgeuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Empfehlung des Rentenberaters

Die Erfahrung zeigt, dass viele Krankenkassen schon jetzt die Kosten des
Hautkrebs-Screenings  übernehmen werden. Sprechen Sie also vor Beginn der
Vorsorgeuntersuchung mit Ihrer Krankenkasse und klären dabei die Bedingungen einer Kostenübernahme ab.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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