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GKV Versichertenentlastungsgesetz

Wiedereinführung der Parität beim Beitrag beschlossen

Das Gesetz zur Beitragentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) wurde am 18.10.2018 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Durch die neue Gesetzesregelung wird die hälftige, also paritätische Beitragstragung wieder eingeführt. Das heißt, dass die Krankenkassenbeiträge wieder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte übernommen werden müssen.

Aber nicht nur die paritätische Beitragstragung wird durch das neue Gesetz wieder eingeführt, es werden auch die künftigen Zusatzbeiträge bzw. deren Verhältnis zu ...

Weiterlesen: Das neue GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zuschüsse des Arbeitgebers

Zuschüsse und Entgeltersatzleistungen

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass alle Leistungen eines Arbeitgebers, die er zusätzlich zu Entgeltersatzleistungen zahlt, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu werten sind, wenn sie zusammen mit den jeweiligen Entgeltersatzleistungen nicht höher als das Nettoarbeitsentgelt sind (§ 23 c SGB IV). Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass der Betrag der zusammen mit der jeweiligen Entgeltleistung das Nettoarbeitsentgelt übersteigt ...

Weiterlesen: Zuschuszahlungen des Arbeitgebers auf Entgeltersatzleistungen

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