Krankenversicherung
Krankenversicherungsschutz während Sperrzeit ab 01.08.2017
Krankenversicherungspflicht während einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit beginnt seit dem 1.8.2017 nicht mehr erst mit Beginn des 2. Monats, sondern bereits mit dem ersten Tag der Sperrzeit. Außerdem werden Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes beim Krankengeldanspruch umgesetzt und damit bestehende Lücken geschlossen.
Das Sozialgesetzbuch, und hier der § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, sieht vor, dass Personen in der Zeit für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Auch während einer Sperrzeit besteht Versicherungspflicht ...
Weiterlesen: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld Sperrzeit
Liposuktion bei Lipödem bietet Potential als Behandlungsalternative
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht in der Liposuktion bei ...
Weiterlesen: Die Liposuktion (Fettabsaugung) wird evtl. zur Krankenkassenleistung
Verfassungsgerechter Leistungsanspruch im absoluten Notfall
Gesetzliche Krankenkassen müssen Leistungen im individuellen Notfall auch dann gewähren, wenn diese dem Grunde nach nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Zu dieser Entscheidung ist erneut und zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.05.2017, 1 BvR 452/17, gekommen.
Ein solcher Anspruch ist dann möglich, wenn eine seltene und individuelle Notlage des Versicherten ...
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