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Erwerbsminderungsrente

Teilrente bei EM-Renten nicht möglich

Für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten stellt sich manchmal die Frage, ob es möglich ist, die volle Erwerbsminderungsrente auch als Teilrente auszahlen zu lassen. Gerade durch die Einführung der Flexirente drängt sich vielleicht eine solche Möglichkeit auf, was aber letztendlich nicht richtig ist. Hierzu im Folgenden mehr.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es bei einer Erwerbsminderung keine Teilrente gibt. Es gibt die Möglichkeit der geminderten Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen (@ 96 a SGB VI) oder auch die teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte noch in der Lage ist in gewissem Umfang zu arbeiten. Was es bei den ...

Weiterlesen: Keine Erwerbsminderungsrente als Teilrente

Moldawien

Neues Sozialversicherungsabkommen mit Moldawien ab 01. März 2019

Deutsche und auch Beschäftigte aus Moldau können zukünftig bei einer Beschäftigung im jeweils anderen Land weiter in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben.

Nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden teilte das Bundessozialministerium (BMAS) mit, dass das neue deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen am 01.März 2019 in Kraft tritt. Das neue Abkommen regelt den sozialen Schutz der ...

Weiterlesen: Deutsch-Moldauisches Sozialversicherungsabkommen

Zurechnungszeit

Erweiterung der Zurechnungszeit ab 2019

Sind Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert ausüben zu können, erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen entweder eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners wird eine Hinterbliebenenrente gewährt.

Für beide Rentenarten sowie für die Erziehungsrente erhalten die Leistungsbezieher bei der ...

Weiterlesen: Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

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