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Hinzuverdienstgrenzen 2018 für Altersrentner
Betroffen sind hiervon nur die Altersfrührentner, also Bezieher von Altersrenten vor dem Erreichen der Regelaltersrente. Hier kommt hauptsächlich die Rente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht.
Bei Erreichen der Regelaltersgrenze sind für die Versicherten keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Der Verdienst aus der Beschäftigung wird, unabhängig von der Höhe, nicht mehr auf die Rente angerechnet. Rentenkürzungen fallen dann nicht mehr an. Geregelt sind die Hinzuverdienstgrenzen in § 34 Sozialgesetzbuch Teil Sechs (SGB VI).
Früher wurde die Regelaltersgrenze mit dem 65 ...
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Rente als Voll- oder Teilrente
Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten eine Altersrente in Anspruch zu nehmen und zwar als Vollrente oder als Teilrente. Dies regelt der § 42 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Bei Inanspruchnahme einer Teilrente hat sich ab dem 01.01.2017 durch die Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand – Flexirentengesetz - einiges geändert. So konnte man bis 31.12.2016 nur drei gesetzlich ...
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Für wen gilt die Ost- oder West-Rente
Zum 01.07.2017 haben alle Rentenbezieher wieder eine erhebliche Erhöhung ihrer Renten erhalten. Von den Rentenerhöhungen profitieren besonders stark die Rentner in den neuen Bundesländern. Aber wie werden die Renten eigentlich zugeordnet? Schließlich haben Millionen Rentner sowohl im Osten wie auch im Westen gelebt, gearbeitet und auch Rentenbeiträge bezahlt. Wie hoch fiel eigentlich die diesjährige (2017) Rentenerhöhung aus? Dazu ein kleines ...
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