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Rentenbescheid

Unübersichtliche Rentenbescheide

Viele Tausende Rentenbescheide wurden wegen Fehlerhaftigkeit beanstandet. Deshalb hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass künftig durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wieder mehr Informationen in den Bescheiden hinsichtlich der Rentenfeststellung und Rentenberechnung angegeben werden müssen.

Das höchste deutsche Sozialgericht unterstützt mit seiner Entscheidung die wiederholten Appelle und Aufforderungen der unabhängigen Rentenberater im Hinblick auf eine höhere Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei den Rentenbescheiden.

Übereinstimmung besteht mit Sicherheit bei allen Beteiligten dahingehend, dass Entscheidungen von Behörden in einer allgemeinverständlichen Sprache abgefasst sein sollen und auch in ihrer Gestaltung nachvollziehbar sein müssen. Optimierungsmöglichkeiten sind hier bei dem ein oder anderen behördlichen Schreiben oder Dokument sicherlich gegeben, wobei nach Auffassung des BSG die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen zu viel des guten getan hat.

Die Rentenversicherungsträger hatten seit 2018 alle Bescheide in einem mehrstufigen Verfahren einem „Lifting“ unterzogen. Als Auswirkung dieses Prozesses sind seitdem viele verschiedene Anlagen, die bis dahin Bestandteil der Bescheide waren, weggefallen, wofür die Rentenversicherungsträger auch „gute“ Argumente hatten. So wurden außer der Papier- und Druckkostenersparnis, auch Umweltaspekte und verringerter Verwaltungsaufwand als Gründe für die Reduzierungen angeführt. Außerdem würden durch die vielen unverständlichen Anlagen die Versicherten ohnehin nur verwirrt und überfordert.

Allerdings blieb in den Rentenbescheiden unklar, wie die im Arbeitsleben erzielten Entgelte bzw. Beitragszahlungen in eine Leistung, d.h. die Rentenhöhe umgerechnet wurden, sollte aber fortan das Geheimnis der Verwaltung bleiben. Dieses Vorhaben wurde immer wieder kritisiert und die Rentenversicherung aufgefordert, transparenter zu werden".

Aus diesem Grund wurde ein Rechtsstreit dahingehend geführt, das zu der Feststellung des Bundessozialgerichtes führte, dass die aktuelle Ausformung und Gestaltung der Rentenbescheide nicht dem gängigen Recht entsprechen, da sie „...nicht in allen Punkten die nach § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil 10 (SGB X) erforderliche Begründung enthielten.“ Zu dieser Feststellung kam das BSG in seinem Urteil vom 06.07.2022, Aktenzeichen: B 5 R 39/21 R

Es ist positiv zu erwähnen, dass sich das Gericht in der Frage der notwendigen Berechnungsanlagen der vorgetragenen Argumente des Klägers und den vorinstanzlichen Einschätzungen angeschlossen hat. Ohne diese Anlagen über die tatsächliche Berechnung der Rente können nicht einmal unabhängige Rentenberater prüfen, ob die Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung sauber gearbeitet haben. Wie die Höhe einer Rente zustande gekommen ist, muss transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Einen Teil der Klage, der sich mit der Frage der Erstattung der Widerspruchskosten befasste, hat das BSG zwar abgewiesen. Eine eindeutige Absage erteilte es allerdings der vereinfachten Form der aktuellen Rentenbescheide.

Überprüfung Rentenbescheide

Selbst mit diesen ergänzenden Informationen ist die Überprüfung eines Rentenbescheides unter Umständen von Laien nicht zu überschauen. Wenden Sie sich deshalb zur genauen Bestimmung an einen zugelassenen Rentenberater, der ihre Ansprüche auch gegenüber der Rentenversicherung durchsetzen kann.

Die Rentenberatung Kleinlein ist hier der richtige Ansprechpartner. Zielgerichtet und kompetent sind wir gerne für Sie da.

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