Leistungen Rentenversicherung
Allgemeines
Die Rente wegen Erwerbsminderung soll erreichen, dass der Lebensstandard nicht wesentlich eingeschränkt wird, auch wenn wegen einer schweren oder chronischen Krankheit vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen sind. Auch als Berufsanfänger in jungen Jahren ist man durch eine Erwerbsminderungsrente finanziell abgesichert.
Rentenarten
Bei den Erwerbsminderungsrenten unterscheidet der Gesetzgeber folgende Renten:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung infolge Berufsunfähigkeit (Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind).
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit ...
von großer Bedeutung
Eine statistische Erhebung der Deutschen Rentenversicherung hat ergeben, dass bei einer Scheidung ganz besonders die Frauen davon profitieren, wenn es später um den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) der geschiedenen Ehepartner geht. In Westdeutschland werden ca. 35 Prozent der Rentenansprüche für geschiedene Frauen aus dem Versorgungsausgleich abgeleitet. Bei den ostdeutschen Frauen sind es 18 Prozent. Im Jahr 2006 erhielten fast 500.000 „Neurentner“ ...
Der Schätzerkreis für die Rentenversicherung rechnet in seinem Jahresgutachten mit einer Rentenerhöhung in 2008 von ca. 1 Prozent. Wenn es dabei bleibt, können die Rentner nur von einer tatsächlichen Erhöhung von 0,75 Prozent ausgehen. Grund hierfür ist, dass gleichzeitig ab 01.07.2008, bedingt durch die Pflegereform, der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent (Kinderlose Rentner 2,20 Prozent) erhöht wird.
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